1. #57 Gabriele   (24. Nov 2011 00:13)  

    #45 tomixx (23. Nov 2011 23:14)

    “Vergeltung hat im Jugendstrafrecht nichts zu suchen”. aber vielleicht wäre vergeltung außerhalb des jungendstrafrechts angebracht?

    Ja, wäre sie, aber auch Arnulf Baring klagte gestern noch die Feigheit der Deutschen an.
    Die Deutschen sind zur Feigheit erzogen worden, man hat sie entwaffnet, verkuschelt und ihnen jegliches Selbstbewusstsein durch Diffamierung und Verachtung geraubt.

    Ich frage mich allerdings, ob dieser “unlucky punch” – im Verteidigungsfall – notwendig war (war er aber nicht, denn es handelte sich um einen unberechtigten Angriff, um eine inländerfeindliche Tat). Ich frage mich auch, ob der Täter nicht hätte wissen müssen, was ein “unlucky punch” bewirken kann. Er nahm den Tod oder die Invalidität des Opfers billigend in Kauf. Drittens frage ich mich, warum ein 18jähriger Erwachsener unter das Jugendstrafrecht fällt.

    Ich bin mir auch sicher, wenn sich Kevin hätte wehren können und ebenso in diesem Falle – zur Selbstverteidigung! – einen lucky punch gelandet hätte und der werte türkische Mitbürger dadurch ins Wachkoma gefallen wäre, Kevin mindestens 6 Jahre ohne Bewährung erhalten hätte.

    Auch wenn Erdin K. Deutscher bzw. Passdeutscher ist, so ist er doch türkischer Herkunft. Also sollte man solchen kriminellen Subjekten die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen und ihn in die Türkei ausweisen. Aber das kann man ihm ja nicht antun, er ist doch hier geboren, Deutschland ist seine Heimat, der er sich ja so verbunden fühlt.
    Wie sagte schon Georg Büchner: Die Justiz in Deutschland ist die Hure der Fürsten.

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