1. #31 5to12   (22. Nov 2011 09:23)  

    #19 Watchdog39 (22. Nov 2011 09:11) Es stellt sich doch die Frage, ob hier nicht der § 20 GG abs. 4
    in Anwendung gebracht werden kann.
    Artikel 20

    als ausländer verstehe ich eh nicht, dass sich in deutschland so wenig widerstand regt.

    wenn gewählte repräsentanten des volkes, dem
    eigenen volk dermassen in den rücken fallen
    und offensichtlich bewusst, immensen schaden
    für die jetzige und spätere generationen
    anrichten, dann tritt der GG artikel 20
    todsicher in kraft. FRAGLOS!
    sonst könnte man doch das GG gleich auf den müll werfen!

    und übrigens:
    FASCHISLAM GEHÖRT NICHT IN DIE BIOTONNE

Quelle