#19 Watchdog39 (22. Nov 2011 09:11) Es stellt sich doch die Frage, ob hier nicht der § 20 GG abs. 4
in Anwendung gebracht werden kann.
Artikel 20
als ausländer verstehe ich eh nicht, dass sich in deutschland so wenig widerstand regt.
wenn gewählte repräsentanten des volkes, dem
eigenen volk dermassen in den rücken fallen
und offensichtlich bewusst, immensen schaden
für die jetzige und spätere generationen
anrichten, dann tritt der GG artikel 20
todsicher in kraft. FRAGLOS!
sonst könnte man doch das GG gleich auf den müll werfen!
und übrigens: FASCHISLAM GEHÖRT NICHT IN DIE BIOTONNE
als ausländer verstehe ich eh nicht, dass sich in deutschland so wenig widerstand regt.
wenn gewählte repräsentanten des volkes, dem
eigenen volk dermassen in den rücken fallen
und offensichtlich bewusst, immensen schaden
für die jetzige und spätere generationen
anrichten, dann tritt der GG artikel 20
todsicher in kraft. FRAGLOS!
sonst könnte man doch das GG gleich auf den müll werfen!
und übrigens:
FASCHISLAM GEHÖRT NICHT IN DIE BIOTONNE