Mär 28, 2024





      

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Das "Projekt Nürnberg 2.0 Deutschland" ist eine durch private Initiativen aufgebaute Erfassungsstelle nach dem Vorbild der 1962 entstandenen "Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltung" in Salzgitter zur Dokumentation staatlicher Unrechtshandlungen und Verbrechen in der DDR. [1] [2]

"Nürnberg 2.0" dokumentiert die kriminellen Machenschaften linker Aktivisten und Faschisten zur Unterdrückung des deutschen Volkes inklusive der wirtschaftlichen Zerstörung des Landes mit Hilfe einer kommunistischen Agenda. Das Projekt erfasst die Täter und Mittäter der systematischen und rechtswidrigen Umvolkung Deutschlands, der grundgesetzfeindlichen und kontinuierlichen Ent-Demokratisierung mit Hilfe von Rechtsbruch, Indoktrination, Lüge und Täuschung. Die erfassten Subjekte und Körperschaften agieren insbesondere in den Bereichen Politik, Verwaltung, Polizei, Massenmedien, Erziehung, Bildung, Gesundheitswesen und in besonders perfider Weise bei der Justiz.


Die äußerste Ungerechtigkeit ist die, die unter dem Schein des Rechts begangen wird
(Platon, Politeia)

Im Dezember 1947 verurteilte ein US-amerikanisches Militärgericht Spitzenjuristen des NS-Staates – Staatssekretäre, Ministerialbeamte, Richter und Staatsanwälte – im "Nürnberger Juristenprozess" zu hohen Haftstrafen für, der Urteilsbegründung zufolge, "die bewusste Teilnahme an einem über das ganze Land verbreiteten und von der Regierung organisierten System der Grausamkeit und Ungerechtigkeit unter Verletzung der Kriegsgesetze und der Gesetze der Menschlichkeit, begangen im Namen des Rechts unter der Autorität des Justizministeriums und mit der Hilfe der Gerichte - Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen."



Diese regelmäßig aktualisierte, jedoch nie vollständige Dokumentation, soll dabei behilflich sein, die Beteiligten an den Verbrechen gegen das deutsche Volk zu einem geeigneten Zeitpunkt, nach dem Muster des Nürnberger Kriegsverbrecher-Tribunals, zur Verantwortung ziehen zu können.

Dementsprechend sollen und müssen bei den schweren und schwersten Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und diverser strafrechtlich relevanter Taten gegen die Zivilbevölkerung konsequent die Nürnberger Prinzipien [3], das Völkerstrafrecht und die derzeit geltenden deutschen Strafgesetze die rechtliche Grundlage sein.

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