13.05.2009
 

Ex-Verfassungsrichter Hassemer

"Folter gedeiht im Dunkeln"

Sein scharfsinniges Urteilsvermögen wurde geschätzt, sein Votum in Verfassungsfragen gefürchtet: Zwölf Jahre lang war Winfried Hassemer Richter in Karlsruhe. Mit SPIEGEL ONLINE sprach er über Ehrenmorde, die Risiken von Anti-Terror-Gesetzen - und die Notwendigkeit des Folterverbots.

SPIEGEL ONLINE: Herr Hassemer, nach zwölf Jahren im Bundesverfassungsgericht haben Sie jetzt ein Buch zu der Frage geschrieben, warum Strafe sein muss. Sind Ihnen daran inzwischen Zweifel gekommen?

Winfried Hassemer: Nein. Die hatte ich mal in den siebziger Jahren, als es eine intellektuelle Bewegung gegen das Strafrecht gab. Das waren Leute, die sagten, das Strafrecht sei nicht die Lösung des Problems, sondern es sei selbst das Problem. Aber es geht hier nicht um eine Institution, die man einfach abschaffen könnte. Das Strafrecht ist stabiler Ausdruck sozialer Erfahrung und Kontrolle.

ZUR PERSON

DER SPIEGEL
Winfried Hassemer war 1996 bis 2008 Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Hassemer wurde 1940 geboren. 1991 wurde er Datenschutzbeauftragter des Hessischen Landtages und profilierte sich als Kritiker erweiterter Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten. Als Verfassungsrichter war Hassemer maßgeblich am Scheitern des NPD- Verbotsverfahrens 2003 beteiligt. 2002 veröffentlichte der Strafrechtler gemeinsam mit dem Sozialwissenschaftler und Entführungsopfer Jan Philipp Reemtsma das Buch "Verbrechensopfer. Gesetz und Gerechtigkeit". 2009 erschien sein Buch "Warum Strafe sein muss".
SPIEGEL ONLINE: Ein Gemeinwesen ohne Strafen ist Ihrer Meinung nach nicht denkbar?

Hassemer: Es gibt einige Gesellschaften ohne Strafrecht, Gruppen in abgelegenen Regionen etwa. Aber die sind arm dran. Denn Strafrecht bedeutet Rechtsschutz, und der fehlt ihnen.

SPIEGEL ONLINE: Als eine Ihrer letzten Amtshandlungen in Karlsruhe gaben Sie ein abweichendes Votum zur Frage der Strafbarkeit von Geschwisterliebe ab. Sie waren strikt dagegen, mit der Begründung, eine Strafe verfolge hier keinen tragfähigen Zweck. Die Mehrheit Ihrer Richterkollegen war anderer Meinung. Die Frage, wozu Strafe im Einzelfall gut ist, scheint nicht ausgetragen zu sein.

Hassemer: Das stimmt. Das wird auch ewig eine Diskussion bleiben. Es gibt schon immer den Kampf zwischen zwei Vorstellungen: Die eine setzt auf Vergeltung, also darauf, geschehenes Unrecht durch Strafe auszugleichen, die andere will Prävention, also weitere Verbrechen verhindern und den Täter resozialisieren. Der Präventionsgedanke hat sich in den aufgeklärten westlichen Gesellschaften weitgehend durchgesetzt.

SPIEGEL ONLINE: Worin liegt dann der Sinn, einen greisen NS-Verbrecher, wie den mutmaßlichen KZ-Wächter John Demjanjuk, mehr als sechs Jahrzehnte später vor Gericht stellen zu wollen? Was für einen Zweck hätte da eine Strafe? Resozialisierung kann ja nicht das Motiv sein, und der Wille, ihn von weiteren Taten abzuhalten, auch nicht.

Hassemer: Diese Frage können wir auf dem Hintergrund der klassischen Prävention nicht beantworten. Ich spreche deshalb lieber von einer positiven Generalprävention. Die greift weiter aus. Zu ihr gehören Verbote und gerechte Strafen ebenso wie das Vertrauen in die Zuverlässigkeit von Verfahren. Strafe hat den Sinn, die fundamentalen Normen, die im Strafrecht geschützt werden, den Menschen als ihr Recht zu vermitteln. Die Strafe soll die Normen am Leben erhalten, die verletzt wurden. Es ist nicht so, dass in dem von Ihnen genannten Fall irgend jemand abgeschreckt oder gebessert werden müsste. Die Botschaft einer Bestrafung richtet sich am Ende an die Bevölkerung.

SPIEGEL ONLINE: In Deutschland leben viele Menschen, die unter ganz anderen Normen aufgewachsen sind und die sich anderen Normen als unseren westlichen verpflichtet fühlen - Stichwort Ehrenmord. In welcher Form und wie weit soll oder darf unser Strafrecht darauf Rücksicht nehmen?

Hassemer: Meine Meinung ist da vielleicht ein bisschen anders als die der Mehrheit. Ich finde, bei einer derartigen Tat müssen auch der soziale Kontext und die Sozialisation des Täters bedacht werden. Er lebt vermutlich nach anderen sozialen Mustern. Deshalb muss man auch einen Verbotsirrtum in Erwägung ziehen.

SPIEGEL ONLINE: Das heißt, wer von einem Verbot nichts weiß, geht straffrei aus. Wer es hätte kennen können, aber nicht gekannt hat, bekommt ein milderes Urteil.

Hassemer: Genau. Ich denke, diese Frage muss man bei sogenannten Ehrenmorden beantworten. Die andere Seite ist unser ordre public, nämlich das, was hinter den Gesetzen steht und worauf wir nicht verzichten wollen. Diesen ordre public bemüht man zum Beispiel bei internationalen Strafsachen. Wenn etwa jemand im Ausland in Abwesenheit verurteilt wurde, dann können wir dieses in der Regel nicht übernehmen. Abwesenheitsverfahren gehen bei uns grundsätzlich nicht.

SPIEGEL ONLINE: Und wie wirkt sich das beim Ehrenmord aus?

Hassemer: Der ordre public sagt, dass es derartige Verbrechen bei uns nicht geben darf und dass man sie auch nicht entschuldigen kann. Deshalb wird dem Täter am Ende ein niedriger Beweggrund vorgeworfen. Und damit wird seine Tat als Mord gewertet. Ich finde, diese Verschärfung ist zu abstrakt, sie geht zu schnell, und sie geht sehr weit.

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15.05.2009 von timboe: .

Ach werter Drum, was steht nun in dem Link? Zumindest mal nicht das von mir erfragte. Das wenig bekannt ist und geforscht wird. Das ein enger Zusammenhang zu familaren Tötungsdelikten gesehen wird. Hassemer sagt dazu im [...] mehr...

15.05.2009 von Celegorm: ...

Tja, der Mord ist halt in etwa so ehrenhaft wie die "Familientragödie" tragisch für den Täter ist oder so selbstmordgefährdet die Opfer beim "erweiterten Suizid" waren. Also objektiv betrachtet logischerweise eigentlich so wenig [...] mehr...

15.05.2009 von Laithy: und tschüß

Ehrenmord? Kann man fliegen wenn man Zitronen faltet? Als Zitronenfalter sollte es klappen... Nichts desto trotz hat Hassemer die richtigen Einstellungen. Vielleicht sollten sich Schäuble und Co mal mit ihm unterhalten... Die [...] mehr...

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