13.05.2009
 

Ex-Verfassungsrichter Hassemer

"Folter gedeiht im Dunkeln"

2. Teil: "Das Ganze grenzt an Hellseherei"

SPIEGEL ONLINE: Aber entspricht das nicht letztlich der von Ihnen betonten, in der Bevölkerung tief verwurzelten Gerechtigkeitserwartung?

Hassemer: Das stimmt im Prinzip. Ich rege nur an, den Blick zu weiten und auch andere Aspekte zu bedenken. Ich plädiere dafür, zwei im Ergebnis einander entgegengesetzte Argumente in ein praktisches Verhältnis zu bringen. Innerhalb dieses Verhältnisses versuche ich, das entschuldigende Element zu stärken. Das ist modern und menschenfreundlich, wenn man sagt: Ich nehme Rücksicht auf den Zustand eines normativen Bewusstseins.

SPIEGEL ONLINE: Einige Rechtspolitiker überlegen, auch Strafen anzudrohen, bevor ein Vergehen begangen wurde. So gibt es Bestrebungen, schon den bloßen Besuch eines Terrorcamps in Afghanistan zu bestrafen.

Hassemer: Das ist eine Entwicklung, die aus einer überbordenden Präventionsmentalität kommt. Diese Prävention ist gefährlich, solange man sie nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zusammenbringt. Denn Prävention kann man nie genug haben. Prävention trifft heutzutage auf ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis und ein gewachsenes Risikobewusstsein.

SPIEGEL ONLINE: Wenn Prävention bedeutet, alles zu versuchen, um Terroranschläge oder andere Verbrechen zu verhindern - was ist so falsch daran?

Hassemer: Man darf nicht "alles versuchen". Die Präventionstheorie hat ein Problem, und das ist ihre Grenze. Je mehr der Eindruck vermittelt wird, dass wir Sicherheit brauchen und keine Sicherheit haben, dass die armen Leute vor dem Verbrechen kapitulieren, dass die Migration uns kaputt macht und dass stets Terroranschläge drohen - je mehr Sicherheitsbedürfnisse aufgebaut werden, desto eher sind wir bereit, unserer Angst nachzugeben, also Kontrolle, Eingriffe, Datenschutzverletzungen und Strafen zuzulassen. Das ist das Problem der Prävention.

SPIEGEL ONLINE: Gesetzt den Fall, ein junger Mann geht ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet und lässt sich dort im Umgang mit Waffen und Sprengstoff ausbilden. Er hat noch nichts Kriminelles getan, aber Bildungsurlaub ist das ja nun auch nicht. Dagegen soll der Staat nichts tun dürfen?

Hassemer: Das, was den Mann in Ihrem Beispiel richtet, ist allein seine mögliche Absicht, und die schreiben Sie ihm zu. Dafür haben Sie vielleicht Hinweise, aber mehr auch nicht.

SPIEGEL ONLINE: Wer sich betrunken ans Steuer setzt, begeht eine Straftat, auch wenn er keinen Unfall baut. Ist ein Lehrgang im Terrorlager um so vieles harmloser?

Hassemer: Wenn man genau über den Rechtsgrund einer möglichen Strafe nachdenkt, dann ist das die Prävention eines späteren terroristischen Verbrechens. Das mit dem Besuch im Ausbildungslager zu begründen, ist schwierig. Sie können so argumentieren, es ist aber etwas hemdsärmelig. Ich argumentiere nicht so. Dem betrunkenen Autofahrer schreiben Sie ja nichts zu. Der hat seine Untat schon vollständig begangen, wenn er in seinem Zustand Auto fährt. Dagegen braucht der andere noch etwas Entscheidendes mehr - die Absicht nämlich, ein Verbrechen zu begehen.

SPIEGEL ONLINE: Halten Sie es rechtsstaatlich für möglich, jemandem eine Absicht zu beweisen?

Hassemer: Richter setzen sich damit täglich auseinander. Sie müssen aus bestimmten Indikatoren Schlüsse ziehen: Wie glaubhaft etwa ist ein Zeuge, handelte ein Täter mit Vorsatz, trat er freiwillig von einem Versuch zurück? Allerdings ist es ein großer Unterschied, ob ein Jurist über die Vorsätzlichkeit eines geschehenen Verbrechens nachdenkt oder ob er eine innere Haltung ermitteln soll, bevor überhaupt eine Straftat begangen wird. Letzteres grenzt an Hellseherei. Hier geht mir der Präventionsgedanke zu weit. Die Gefahr ist, dass er unsere Freiheit immer mehr einschränkt.

SPIEGEL ONLINE: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sagt, es gebe keinen Gegensatz zwischen Sicherheits- und Freiheitsbedürfnissen. Die Freiheit baue auf der Gewähr von Sicherheit auf.

Hassemer: Das mag in Somalia oder anderen sogenannten Failed States so sein. Dort hat die Sicherheit einen ganz anderen Stellenwert als bei uns. Da ist sie wie frische Luft und wie sauberes Wasser. Wenn man das nicht hat, kann man nicht leben. Ich sehe, dass viele Leute bei uns mit diesem Typ von Sicherheit argumentieren. Aber das hat mit unserer Wirklichkeit nichts zu tun. Die Sicherheit im Gegensatz zur Freiheit oder als deren Voraussetzung ist ein jeweils anderes Konzept, je nachdem, in welcher Art von Staatlichkeit ich lebe. Man erschleicht sich etwas, wenn man so tut, als würde man in Gelsenkirchen Sicherheit ähnlich erfahren wie in Somalia.

SPIEGEL ONLINE: Überall, wo es um entscheidende Sicherheitsinteressen des Staates geht, ist die Bereitschaft in der Politik und in Teilen des Rechts groß, die im Grundgesetz festgeschriebene Garantie der Menschenwürde zu relativieren. Da heißt es dann, im Krieg sei es ja auch so, und der Krieg gegen den Terror ist ja etwas Vergleichbares. Können wir uns in diesen Zeiten tatsächlich noch auf die Garantie der Menschenwürde verlassen?

Hassemer: Beim "Krieg" gegen den Terror muss man die kritische Frage stellen: Sind wir überhaupt noch innerhalb des Rechts? Zum Beispiel angesichts der Bestrebungen, ein sogenanntes Feindstrafrecht einzuführen.

SPIEGEL ONLINE: So wie es die USA in Guantanamo gemacht haben.

Hassemer: Das ist dann ein Zustand, in dem für eine bestimmte Gruppe von Menschen Garantien nicht mehr anerkannt werden. Ich bin nicht bereit, so etwas noch Recht zu nennen. Es ist noch nicht mal ein Kriegsrecht, denn auch das kennt Garantien und Grenzen.

SPIEGEL ONLINE: In diesem Rahmen wird ja auch über sogenannte Rettungsfolter diskutiert. Notfalls müsse halt ein bisschen gefoltert werden, um größeren Schaden abzuwenden. Die Menschenwürde einzelner sei dann eben mal um der Würde vieler Anderer nachrangig.

Hassemer: Da gibt es ein gutes Argument von dem Sozialwissenschaftler Jan Philipp Reemtsma. Der sagt sarkastisch, für diesen Fall bräuchte man in einem Rechtsstaat eine Bundesfolterordnung. Da müsste dann genau drinstehen, wer was wann darf. Wir können doch keine körperlichen Eingriffe zulassen, die nicht gesetzlich genau beschrieben sind - der linke Daumen ist bei diesem Verdacht anzuzwacken, der rechte Arm bei jenem zu verdrehen und so weiter. An dieser Absurdität sieht man, dass so etwas, wenn wir ein Rechtsstaat bleiben wollen, ganz bestimmt nicht geht. Folter gedeiht im Dunkeln.

SPIEGEL ONLINE: Herr Hassemer, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Das Gespräch führten Thomas Darnstädt und Hans-Ulrich Stoldt

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15.05.2009 von timboe: .

Ach werter Drum, was steht nun in dem Link? Zumindest mal nicht das von mir erfragte. Das wenig bekannt ist und geforscht wird. Das ein enger Zusammenhang zu familaren Tötungsdelikten gesehen wird. Hassemer sagt dazu im [...] mehr...

15.05.2009 von Celegorm: ...

Tja, der Mord ist halt in etwa so ehrenhaft wie die "Familientragödie" tragisch für den Täter ist oder so selbstmordgefährdet die Opfer beim "erweiterten Suizid" waren. Also objektiv betrachtet logischerweise eigentlich so wenig [...] mehr...

15.05.2009 von Laithy: und tschüß

Ehrenmord? Kann man fliegen wenn man Zitronen faltet? Als Zitronenfalter sollte es klappen... Nichts desto trotz hat Hassemer die richtigen Einstellungen. Vielleicht sollten sich Schäuble und Co mal mit ihm unterhalten... Die [...] mehr...

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