Apr 19, 2024

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Einlassungen Bettina Neubauer



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1. Die Islam-Expertin, Elisabeth Sabaditsch-Wolff, hatte bei einem Vortrag, den "relativ großen Frauenverschleiß" und "Mohammed habe gern mit Kindern ein bisschen was gehabt" erwähnt.

Dafür wurde sie in Wien vor Gericht gestellt.

Für die Richterin Neubauer wurde dem Religionsstifter durch diese Aussagen "der sachlich völlig ungerechtfertigte Vorwurf der Pädophilie" gemacht und somit ein "absolut unehrenhaftes Verhalten" vorgehalten, das geeignet war, ihn in der Öffentlichkeit herabzusetzen. Die Äußerungen waren laut Urteilsbegründung "geeignet, ein berechtigtes Ärgernis zu erregen", womit der Tatbestand der Herabwürdigung religiöser Lehren als erfüllt betrachtet wurde.

Der Vorwurf der Pädophilie treffe aber nicht zu, da der Gründer des Islams auch mit erwachsenen Frauen geschlechtlich verkehrte. Elisabeth Sabaditsch-Wolff wurde von Neubauer zu 480,- Euro Geldstrafe, wegen "Herabwürdigung religiöser Lehren" verurteilt. [1] [2] [3]



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