Okt 16, 2025





      

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Akte Ibrahim Abou-Nagie



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Adelt, Klaus




Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Abou-Nagie, Ibrahim
Geburtsdatum 6. Juni 1964
Ausbildung Hassprediger



Aufgefallen als

Islam-Extremist

Registriert unter

Extremisten Islam U-Boote Terrorunterstützer

weitere Daten


Einlassungen


1. "Wie sollen wir mit den unwissenden Christen Da’wa machen? Die wissenden Christen sind Muslime geworden. <…> Die Jetzigen sind Diener des Satans." [1]
2. "Allah hat den Juden und den Christen befohlen, dem Koran zu folgen und an den Prophet Mohammed zu glauben. Wer das nicht tut, stirbt dabei und der kommt für ewig in die Hölle" [2]
3. "Wenn jemand verheiratet ist und Unzucht begeht, der muss gesteinigt werden. Das sind Allahs Gesetze." [3] [4]
4. "Sie haben Pläne geschmiedet, um Euch hier zu integrieren, aus Euch Kuffar [Ungläubige] zu machen." [5]
5. Abou-Nagie verherrlicht den Märtyrertod im "Heiligen Krieg": "Möge Allah uns alle als Märtyrer sterben lassen. Das ist mein Wunsch. Und ich bitte Allah in jedem Gebet: Allah, lass mich als Märtyrer sterben" [6]
6. "Und es gibt Muslime die Schwule sind. Und sie wissen gar nicht was Allahs Strafe für sie ist. Und der Prophet sagt: Deren Strafe ist die Todesstrafe." [7]


Vorwürfe


  • Diffamierung und Verunglimpfung Andersgläubiger
  • Grundgesetzfeindliche Bestrebungen
  • Öffentliche Aufrufe zur Gewalt gegen Andersgläubige § 111 StGB
  • Verunglimpfung der christlichen Religionsgemeinschaft
  • Volksverhetzung § 130 StGB
  • Zusammenarbeit mit kriminellen Vereinigungen



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Beschlagnahme und Einzug aller Vermögenswerte
  • Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahre
    • mit anschließender Ausweisung


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Ibrahim Abou-Nagie und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [8]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Ibrahim Abou-Nagie und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [9]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


Stimme des Volkes
























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