1.
| Fatih Akin hat "Bild" Rassismus und Volksverhetzung vorgeworfen. In einem Interview mit dem Stern sagte er, hinter den Berichten von "Bild" über Sibel Kekilli und Birol Ünel, die beiden türkischstämmigen Hauptdarsteller seines Films "Gegen die Wand", habe eine "Kampagne" gesteckt. "Das Ziel ist Rassismus," sagte Akin. Das sei "ganz eindeutig" gewesen "bei der Birol-Geschichte in der ‚Bild’-Zeitung. Das ist doch Volksverhetzung." (Stern.de am 9. März 2004) [1]
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2.
| Der Filmregisseur verfasst einen offenen Brief gegen den Minarett-Volksentscheid in der Schweiz. [2]
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Vorwürfe
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- Lobbyarbeit für eine faschistische Ideologie
- Volksverhetzung § 130 StGB
Vorläufiger Strafantrag
Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.
Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers
Notwehrrecht
Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Fatih Akins und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [3]
Rechtfertigender Notstand
Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Fatih Akins und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [4]
Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg
Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.
Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)
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Fakten
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Fakten zur Volksinitiative [5]
2007 entstand eine Volksinitiative auf Bundesebene für ein generelles Bauverbot von Minaretten. Am 8. Juli 2008 wurde diese mit 113.540 gültigen Unterschriften eingereicht. Gesetzliche Grundlage derartiger Volksbegehren ist die Schweizerische Verfassung:
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4. Titel:
| Volk und Stände
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2. Kapitel:
| Initiative und Referendum
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Art. 1391
| Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung
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100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative eine Teilrevision der Bundesverfassung verlangen.
- Die Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung kann die Form der allgemeinen Anregung oder des ausgearbeiteten Entwurfs haben.
- Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.
- Ist die Bundesversammlung mit einer Initiative in der Form der allgemeinen Anregung einverstanden, so arbeitet sie die Teilrevision im Sinn der Initiative aus und unterbreitet sie Volk und Ständen zur Abstimmung. Lehnt sie die Initiative ab, so unterbreitet sie diese dem Volk zur Abstimmung; das Volk entscheidet, ob der Initiative Folge zu geben ist. Stimmt es zu, so arbeitet die Bundesversammlung eine entsprechende Vorlage aus.
- Eine Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Die Bundesversammlung empfiehlt die Initiative zur Annahme oder zur Ablehnung. Sie kann der Initiative einen Gegenentwurf gegenüberstellen. [6]
Fazit der Volksbefragung [7]
Die Zustimmung zum Minarettverbot sollte nicht als generelle Ablehnung der islamischen Religion und ihrer Anhänger in der Schweiz interpretiert werden. So waren 64 Prozent aller Stimmenden voll (22%) oder ziemlich (42%) davon überzeugt, dass sich die schweizerische und die islamische Lebensweise gut vertragen. Nur gerade 9 Prozent waren damit überhaupt nicht einverstanden. Auf das Stimmverhalten wirkte sich diese positive Einschätzung des Zusammenlebens mit den in der Schweiz wohnenden Muslimen aber nicht aus. Auch diejenigen, die von einer sehr guten Verträglichkeit ausgehen, stimmten dem Verbot des Baus neuer Minarette mit einem Ja-Anteil von 49 Prozent zu. [8]
Minarett = Machtsymbol [9]
Das Minarett hat mit Religion nichts zu tun. Das Minarett ist das Symbol des politisch-gesellschaftlichen Machtanspruchs des Islam. Der heutige türkische Ministerpräsident Erdogan sagte dazu, einen türkischen Dichter zitierend:
Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten. [10] [11]
Diese Aussage hat mit Religion nichts, mit politischem Machtanspruch um so mehr zu tun. Dem Minarett wird dabei die Funktion der Speerspitze der politischen Islamisierung übertragen.
Das Minarett hat keine religiöse Funktion. Es wird im Koran nirgends erwähnt. Tausende Moscheen weltweit tragen kein Minarett – ohne dass die Ausübung des islamischen Glaubens damit behindert würde.
Das Minarett ist die Plattform für den Muezzin, der vom Minarett herab die Vormacht des Islam verkündet. Wer Minarette zulässt, muss auch Ja sagen zum Muezzin, zum Ausrufer. Das Minarett ist ein Zeichen von politischem Machtanspruch – vergleichbar den Forderungen nach Ganzkörper-Verhüllung mit der Burka, nach Tolerierung der Zwangsehe, nach Mädchenbeschneidung. [12]