Okt 16, 2025





      

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Akte Inge Aures



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Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Aures, Inge
Geburtsdatum 10. Juli 1956
Geburtsort Presseck
Ausbildung Dipl.-Ingenieurin
Partei SPD seit 1976



Aufgefallen als

Linksextremistin, Volksverräterin

Registriert unter

Extremisten Extremisten Linker Abschaum Linker Abschaum

Linksextremisten Linksextremisten Volksverräter Volksverräter

weitere Daten


Einlassungen


1. Die SPD-Parteigenossin Aures beteiligt sich an einem volksverhetzenden "Antrag", der in den "Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport" am 29. Januar 2020 als Drucksache 5903 in den Bayerischen Landtag eingebracht wurde.

Unter dem heuchlerischen Deckmantel von „Demokratie und Vielfalt“ beteiligt sie sich an einer zutiefst antidemokratischen „Maßnahmenergreifung“, wie man sie aus sozialistischen Unrechtsregimen der DDR und der UdSSR kennt.

In Punkt 3 dieses Pamphletes „Überzeugungstäterinnen und -tätern die Grundlagen entziehen“ unterstützt sie faktenfrei die Forderung nach einem Verbot von PI-NEWS, das als „rechte Feindesliste besonderer Sorte“ bezeichnet wird. Hierbei unterstellt Aures mit ihren Genossen, dass Deutschlands größtes unabhängiges Informationsportal „der Organisation, Planung und Absprache von Hasskampagnen den unter dem Begriff Cybermobbing zusammengefassten Straftaten“ diene. [1] [2]

2. Seid März 2021 laufen gegen Aures Ermittlungsverfahren wegen Untreue in ihrer Funktion als Kreisvorsitzende der Kulmbacher Arbeiterwohlfahrt (AWO). Es ergaben sich Verdachtsmomente bei der Auftragsvergabe in Höhe von rund 100 000 Euro ohne werthaltige Gegenleistungen. [3] [4]

Schon im Februar 2020 gab es gegen Aures den Vorwurf, als Kreisvorsitzende der AWO ihrem Ehemann Architekturaufträge zugeschanzt zu haben. [5]


Vorwürfe


  • Anstiftung zu antidemokratischen Verhalten
  • Anstiftung zum Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3 Abs. 3 [6]
  • Antidemokratische Gesinnung
  • Bewusste Missachtung des Grundgesetzes
  • Diffamierung und Diskriminierung Andersdenkender
  • Kriminalisierung von Grundrechten
  • Machtmissbrauch
  • Mitglied in einer kriminellen Vereinigung
  • Üble Nachrede § 186 StGB
  • Untreue § 266 StGB
  • Volksverhetzung § 130 StGB



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Beschlagnahme und Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder mit den Straftaten erworbenenen Vermögenswerte zum Wohle des Deutschen Volkes
  • Entzug aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen Auszeichnungen, Ehrungen und Preisgeldern
  • Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen finanziellen Ansprüchen und Pensionen
  • Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahre


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Inge Aures und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [7]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Inge Aures und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [8]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


Fakten


Vorgangsmappe für die Drucksache 18/5903


Quellen



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