Okt 16, 2025





      

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Akte Katarina Barley



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Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Barley, Katarina
Geburtsdatum 19. November 1968
Geburtsort Köln
Ausbildung Promotion
Partei SPD seit 1994



Aufgefallen als

Skrupellose Berufsverbrecherin, Volksverhetzerin, NWO-Lobbyistin, Menschenrechtsverbrecherin, Linksfaschistin, Landesverräterin, Gender-Lobbyistin

Registriert unter

Berufsverbrecher Gender-Lobbyisten Landesverräter Linker Abschaum

Linksfaschisten Menschenrechtsverbrecher Steuerschmarotzer Volksverhetzer

Volksverräter

weitere Daten


Einlassungen


1. Als stellvertretendes Mitglied des "Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres" beim Europäischen "Parlament" stimmt Barley am 20. Februar 2019 für die EU-Urheberrechts"reform" 2018/2019.

Gegen die EU-Urheberrechtsreform protestieren u. a. zahlreiche Wissenschaftler, Internet-Pioniere, Bürgerrechtsorganisationen, Wirtschaftsverbände und rund 5 Millionen Bürger in einer Petition. [1] [2]

2. In einem taz-Interview am 24. Juni 2021 verharmlost Barley die Auswirkungen der linksfaschistischen Gender-Politik. Sie bezeichnet Kritiker dieser linken Agenda als Rechtsextreme und unterstellt ihnen, dass sie Horrorszenarien von Sexorgien bis Kindesmissbrauch als Kulturkampf aufbauen. Sie lenkt von einer linksfaschisten Agenda der NWO ab, in dem sie die Politik des ungarischen Präsidenten Viktor Orban, der diesbezüglich den Mehrheitswillen des ungarischen Volkes umsetzt, als eine "Agenda" diffamiert. [3]

Im selben Interview bei der taz hetzt Barley gegen die ungarischen Medien, die "komplett in der Hand der regierungstreuen Stiftung Kesma" sind. Gleichwertige Kritik hörte man nie von der linken Volksverhetzerin über den meinungsbeherrschenden Medieneinfluss der SPD im Bereich des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Art. 127 GG). [4] [5] [6]

Ihre Hetze gipfelt in der Behauptung, dass Viktor Orban entscheidende Posten im Staatsapparat mit "Getreuen besetzt" hat. Nach dem Motto: Haltet den Dieb verschleiert die Demagogin Barley die Praxis ihrer eigenen kriminellen Vereinigung (SPD) und ihrer Mittäter (CDU/CSU/Bündnis90/Mauermörderpartei) bezüglich der Postenbesetzungen bei Medien, Justiz und Verwaltung im eigenen Einflussbereich.

3. Nach einer Abstimmung am 1. Juni 2022 im linksfaschistisch dominierten EU-"Parlament", die nicht im Sinne der widerrechtlichen Sanktionspolitik gegen Russland verlaufen ist, fordert Barley, Ungarn das EU-Stimmrecht zu entziehen. Nachdem die "EU" von 6 auf 27 Länder gegen die eigenen Richtlinien und Bestimmungen aufgebläht wurde, führt sie diesen Umstand nun als Argument an, das Einstimmigkeitsprinzip aufzuheben. [7]


Vorwürfe


  • Beihilfe zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 und 7 des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs und gemäß der Resolution 260 der UN von 1948) [8] und gemäß der Resolution 260 der UN von 1948) [9] [10] [11] [12] [13]
  • Billigung und Unterstützung Nationaler Sozialisten in der Ukraine
  • Kollaboration mit Menschenrechtsverletzern
  • Lobbyarbeit für eine faschistische Ideologie
  • Mitglied in einer kriminellen Vereinigung
  • Verfolgung und Unterstützung faschistoider Europa-Pläne
  • Verunglimpfung von politisch Andersdenkenden
  • Volksverhetzung § 130 StGB



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Beschlagnahme und Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder mit den Straftaten erworbenenen Vermögenswerte zum Wohle des Deutschen Volkes
  • Entzug aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen Auszeichnungen, Ehrungen und Preisgeldern
  • Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen finanziellen Ansprüchen und Pensionen
  • Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahre


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Katarina Barley und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [14]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Katarina Barley und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [15]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


Quellen



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