- Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschenrechte
- Bewusste Missachtung des Grundgesetzes
- Diskriminierung [1]
- Erfüllungsgehilfe einer kriminellen Vereinigung
- Kriminalisierung von Grundrechten
- Missachtung und Verstoß gegen den Nürnberger Kodex [2]
- Nötigung/Erpressung § 240 und § 253 StGB
- Rechtsbeugung § 339 StGB
- Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz [3]
Vorläufiger Strafantrag
Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.
- Entzug aller mit der Tätigkeit verbundenen Ansprüche und Pensionen
- Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahre
Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers
Notwehrrecht
Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Anja Biewer und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [4]
Rechtfertigender Notstand
Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Anja Biewer und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [5]
Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg
Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.
Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)
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