Okt 16, 2025





      

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Akte Julia Bonk



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Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Bonk, Julia
Geburtsdatum 29. April 1986
Geburtsort Burg b. Magdeburg
Ausbildung Magistra artium [1]
Partei Mauermörderpartei



Aufgefallen als

Skrupellose Berufsverbrecherin, Linksfaschistin, Terrorunterstützerin, Landesverräterin, Geschichtsfälscherin

Registriert unter

Berufsverbrecher Faschisten Landesverräter Linker Abschaum

Linksfaschisten Terrorunterstützer Volksverräter




Einlassungen


1. Bonk über Drogen:
  • "Cannabis ist total gesund, macht körperlich nicht abhängig"
  • "Heroin macht in reiner Form nicht abhängig. Nur wenn es gemischt wird." [2]
  • Forderte die völlige Freigabe von harten Drogen auch an Jugendliche. Heroin sollte "so gestaffelt, ab 14", unters Volk gebracht werden. [3]
2. Bonk ruft, zur Fußball-WM 2006 in Deutschland, zum Kampf gegen die Millionen schwarz-rot-goldener Fähnchen im Straßenbild auf. Jeder, der drei Flaggen in einem von vier PDS-"Tauschbüros" abliefere, verspricht sie, werde mit einem PDS-T-Shirt belohnt. Begründung: Die Flaggen symbolisierten eine "auf Ausgrenzung basierende nationale Zusammengehörigkeit". [4]
3. "Die Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands sind singulär." [5]


Vorwürfe


  • Anstiftung zum Diebstahl
  • Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung
  • Herabwürdigung nationaler Symbole
  • Leugnung der Völkermorde linker Diktatoren und religiöser Extremisten (Mao, Stalin, Hitler, Pol Pot)
  • Lobbyarbeit für die Drogenmafia
  • Verharmlosung und Anstiftung zum Drogenkonsum
  • Zusammenarbeit mit kriminellen Vereinigungen



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Beschlagnahme und Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder mit den Straftaten erworbenenen Vermögenswerte zum Wohle des Deutschen Volkes
  • Entzug aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen Auszeichnungen, Ehrungen und Preisgeldern
  • Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen finanziellen Ansprüchen und Pensionen
  • Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahre
  • Aberkennung der Bürgerrechte


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Julia Bonk und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [6]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Julia Bonk und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [7]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


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