- Amtsmissbrauch
- Anstiftung zu Körperverletzung und Verstümmelung Wehrloser
- Anstiftung zum Massenmord durch Massen-Genexerimente
- Anstiftung zum Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3 Abs. 3 [4]
- Anstiftung zum Verstoß gegen das Strafrecht, das Grundgesetz und den Menschenrechten
- Beihilfe zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 und 7 des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs und gemäß der Resolution 260 der UN von 1948) [5] und gemäß der Resolution 260 der UN von 1948) [6] [7] [8] [9] [10]
- Aufruf zu und Befürwortung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Menschenversuche) [11] [12] [13] [14] [15]
- Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschenrechte
- Bewusste Missachtung des Grundgesetzes
- Deutschfeindliche Aktivitäten
- Erfüllungsgehilfe einer kriminellen Vereinigung
- Falsche Verdächtigung § 164 StGB
- Hochverrat § 81 StGB [16]
- Instrumentalisierung der Opfern von Gewaltverbrechen für politische Zwecke
- Kollaboration mit Menschenrechtsverletzern
- Lüge, Täuschung und Verharmlosung beim Thema: Migrantenkriminalität
- Missachtung und Verstoß gegen den Nürnberger Kodex [17]
- Verhöhnung der Opfer einer schweren Straftat
- Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz
- Volksverhetzung § 130 StGB
Vorläufiger Strafantrag
Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.
- Beschlagnahme und Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder mit den Straftaten erworbenenen Vermögenswerte zum Wohle des Deutschen Volkes
- Entzug aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen Auszeichnungen, Ehrungen und Preisgeldern
- Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen finanziellen Ansprüchen und Pensionen
- Lebenslange Freiheitsstrafe
- Aberkennung der Bürgerrechte
Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers
Notwehrrecht
Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Andreas Bovenschulte und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [18]
Rechtfertigender Notstand
Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Andreas Bovenschulte und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [19]
Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg
Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.
Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)
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