Okt 16, 2025





      

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Akte Daniel Cohn-Bendit



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Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Cohn-Bendit, Daniel
Geburtsdatum 04. April 1945
Geburtsort Montauban
Beruf Ohne
Staatsangehörigkeit Republik Frankreich
Partei Bündnis90/Die Pädophilen



Aufgefallen als

Landesverräter, Linksfaschist, Menschenrechtsverbrecher, Pädophilen-Lobbyist, Kinderschänder

Registriert unter

Berufsverbrecher Faschisten Kinderschänder Landesverräter

Linker Abschaum Linksfaschisten Menschenrechtsverbrecher Pädophilen-Lobbyisten

Verbrecher Volksverräter




Einlassungen


1. Anfang der 90er-Jahre verkündete Cohn-Bendit sinngemäß folgendes:

"Wir, die Grünen, müssen dafür sorgen, so viele Ausländer wie möglich nach Deutschland zu holen. Wenn sie in Deutschland sind, müssen wir für ihr Wahlrecht kämpfen. Wenn wir das erreicht haben, werden wir den Stimmenanteil haben, den wir brauchen, um diese Republik zu verändern." [1] [2]

2. "Es ist mir mehrmals passiert, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln. Ich habe je nach den Umständen unterschiedlich reagiert, aber ihr Wunsch stellte mich vor Probleme. Aber wenn sie darauf bestanden, habe ich sie dennoch gestreichelt. <...>" [3] [4] [5] [6] [7]
3. Der Pädophile Cohn-Bendit geriert sich als Fachmann für Medizin am 28. Januar 2021, Zitat:
"Das Impfen ist nicht nur dieses Jahr. Wir müssen JEDES Jahr 60 Millionen Menschen in Europa oder 350 Millionen in Euro...in...in Deutschland...oder 350 Millionen in Europa impfen. Das ist nicht wie so 'ne Polio-Impfung, einmal im Jahr und dann ist vorbei... ... und solange wir nicht die Welt geimpft haben, werden wir immer im Risiko sein." [8] [9]


Vorwürfe


  • Aufruf zu und Befürwortung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Menschenversuche) [10] [11] [12] [13] [14]
  • Beihilfe zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 und 7 des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs und gemäß der Resolution 260 der UN von 1948) [15] und gemäß der Resolution 260 der UN von 1948) [16] [17] [18] [19] [20]
  • Pädophilie
  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen § 174 StGB



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Beschlagnahme und Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder mit den Straftaten erworbenenen Vermögenswerte zum Wohle des Deutschen Volkes
  • Entzug aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen Auszeichnungen, Ehrungen und Preisgeldern
  • Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen finanziellen Ansprüchen und Pensionen
  • Lebenslange Freiheitsstrafe
  • Aberkennung der Bürgerrechte


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Daniel Cohn-Bendit und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [21]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Daniel Cohn-Bendit und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [22]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


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