Okt 16, 2025





      

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Akte Gregor Gysi



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Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Gysi, Gregor
Geburtsdatum 16. Januar 1948
Geburtsort Berlin
Beruf Facharbeiter für Tierproduktion
Ausbildung Jura-Studium
Partei Mauermörderpartei seit 1967



Aufgefallen als

Volksverhetzer, korruptes Subjekt, Kommunisten-Abschaum

Registriert unter

Berufsverbrecher Korrupte Subjekte Linker Abschaum Volksverhetzer




Vorwürfe


  • Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung
  • Billigung und Aufruf zur Gewalt gegen Andersdenkende
  • Förderung und Duldung illegaler Einwanderung
  • Geschichtsverfälschung
  • Kriminalisierung von Grundrechten
  • Lobbyarbeit für die faschistische Terrororganisation "Anti"-Fa
  • Mitglied der grundgesetzfeindlichen, linksfaschistischen Vereinigung SED/PDS/Die Linke
  • Mitglied in einer kriminellen Vereinigung
  • Unterstützung und Verbreitung einer faschistischen Ideologie
  • Verunglimpfung und Beleidigung Andersdenkender
  • Volksverhetzung § 130 StGB



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Beschlagnahme und Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder mit den Straftaten erworbenenen Vermögenswerte zum Wohle des Deutschen Volkes
  • Entzug aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen Auszeichnungen, Ehrungen und Preisgeldern
  • Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen finanziellen Ansprüchen und Pensionen
  • Lebenslange Freiheitsstrafe
  • Aberkennung der Bürgerrechte


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Gregor Gysi und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [1]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Gregor Gysi und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [2]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


Quellen



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