Okt 16, 2025





      

Suchen

Akte Elfriede Handrick



E F G H I J K

Kategorien

<<

Hallek, Michael

>>

Hanke, Christian




Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Handrick, Elfriede
Partei SPD



Aufgefallen als

Volksverräterin, Volksverhetzerin, Sozi-Abschaum, Steuerschmarotzer

Registriert unter

Berufsverbrecher Linker Abschaum Steuerschmarotzer Volksverhetzer

Volksverräter




Einlassungen


1. „Ich finde es auch nicht richtig, dass man die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst nehmen muss. Was haben die denn für Sorgen und Nöte? Ich verstehe das nicht. Ich kann das nicht verstehen. Und ich denke mir auch, auch wenn sie Sorgen und Nöte haben, so haben sie noch lange nicht das Recht, mit Heil Hitler durch die Straßen zu laufen.“ [1] [2]


Vorwürfe


  • Beleidigung/Diffamierung § 185 StGB
  • Diffamierung Andersdenkender
  • Falsche Verdächtigung § 164 StGB
  • Grundgesetzfeindliche Bestrebungen nach Grundgesetz Artikel 3 Abs. 3 [3]
  • Üble Nachrede § 186 StGB
  • Volksverhetzung § 130 StGB



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Beschlagnahme und Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder mit den Straftaten erworbenenen Vermögenswerte zum Wohle des Deutschen Volkes
  • Entzug aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen Auszeichnungen, Ehrungen und Preisgeldern
  • Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen finanziellen Ansprüchen und Pensionen
  • Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Elfriede Handrick und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [4]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Elfriede Handrick und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [5]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


Quellen



Page Actions

Group & Page