Okt 16, 2025





      

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Akte Christine Linke



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Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Linke, Christine
Geburtsdatum 6. September 1967
Ausbildung Jura-Studium



Aufgefallen als

Corona-Faschistin, Gesinnungs"richterin", Verschwörungspraktikerin, Menschenrechtsverbrecherin

Registriert unter

Corona-Faschisten Gesinnungs"richter" Korrupte Subjekte Linker Abschaum

Menschenrechtsverbrecher

weitere Daten


Einlassungen


1. Beim Amtgericht in Berlin-Tiergarten fällt Linke als willfährige "Richterin" Beschlüsse und Urteile gegen geltendes Recht und Gesetz, und versucht damit Kraft ihrer Position, die menschenverachtende, widersprüchliche und wissenschaftlich widerlegte Corona-Politik einer kriminellen BRD-Geschäftsführung durchzusetzen. Sie nötigt Betroffene durch Rechtsbeugung mit Bussgeld-Beschlüssen und -Urteilen nicht evidenzbasierte Regeln zu befolgen, mindestens aber zu sanktionieren.


Vorwürfe


  • Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschenrechte
  • Bewusste Missachtung des Grundgesetzes
  • Diskriminierung [1]
  • Erfüllungsgehilfe einer kriminellen Vereinigung
  • Kriminalisierung von Grundrechten
  • Missachtung und Verstoß gegen den Nürnberger Kodex [2]
  • Nötigung/Erpressung § 240 und § 253 StGB
  • Rechtsbeugung § 339 StGB
  • Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz [3]
  • Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Entzug aller mit der Tätigkeit verbundenen Ansprüche und Pensionen
  • Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahre


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Christine Linke und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [4]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Christine Linke und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [5]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


Fakten


Die Evidenzlage zu Mund-Nasen-Bedeckungen
Rechtsgutachten von Rechtsanwältin Beate Bahner zur Untauglichkeit des PCR-Tests
Rechtsgutachten von Rechtsanwältin Beate Bahner zur Strafbarkeit der Impfung


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