Okt 16, 2025





      

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Akte Ulrich Mäurer



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Steckbrief

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Name    Mäurer, Ulrich
Geburtsdatum 14. Juli 1951
Geburtsort Höhr-Grenzhausen
Ausbildung Einstufige Juristenausbildung
Partei SPD seit 1970



Aufgefallen als

Migranten-Lobbyist, Terroristen-Freund, Korrupter Volksverräter, Wahlbetrüger

Registriert unter

Asyl-Lobbyisten Berufsverbrecher Korrupte Subjekte Linker Abschaum

Steuerschmarotzer Terrorunterstützer Volksverräter Wahlbetrüger

weitere Daten


Vorwürfe


  • Amtsmissbrauch
  • Antideutsche Politik
  • Behinderung der Strafverfolgung
  • Beihilfe zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 und 7 des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs und gemäß der Resolution 260 der UN von 1948) [1] und gemäß der Resolution 260 der UN von 1948) [2] [3] [4] [5] [6]
  • Beihilfe zur Strafvereitelung § 258 StGB
  • Bewusste Missachtung des Grundgesetzes
  • Eingriff in demokratische Wahlen und damit offener Wahlbetrug
  • Fälschung von Berichten/Statistiken zum Nachteil Deutschlands
  • Förderung und Duldung illegaler Einwanderung
  • Gefährdung der öffentlichen Ordnung
  • Indirekter Organisator der "Integrationsindustrie"
  • Strafvereitelung § 258 StGB
  • Verdacht der Einflussnahme auf Strafverfahren
  • Vorsätzliche Verletzung des Amtseides [7]



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Beschlagnahme und Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder mit den Straftaten erworbenenen Vermögenswerte zum Wohle des Deutschen Volkes
  • Entzug aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen Auszeichnungen, Ehrungen und Preisgeldern
  • Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen finanziellen Ansprüchen und Pensionen
  • Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahre


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Ulrich Mäurer und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [8]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Ulrich Mäurer und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [9]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


Quellen



Stimme des Volkes


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