Okt 16, 2025





      

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Akte Marian Offman



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Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Offman, Marian
Geburtsdatum 15. Februar 1948
Geburtsort München
Ausbildung Dipl.-Kaufmann
Partei CSU



Aufgefallen als

Islam-Lobbyist, Terrorunterstützer, Volksverhetzer, Linksfaschist, Anti-Demokrat

Registriert unter

Berufsverbrecher Faschisten Islam-Lobbyisten Korrupte Subjekte

Landesverräter Linker Abschaum Linksfaschisten Terrorunterstützer

Volksverhetzer




Einlassungen


1. Offman bemüht sich im Jahre 2010 intensiv und in konspirativer Weise darum, die mit vielen Fakten unterlegte und somit begründete Erwähnung der Islamischen Gemeinde Penzberg im Verfassungsschutzbericht Bayern trotz eines gültigen Gerichtsbeschlusses zu beenden. [1]
2. In den Sitzungen des Integrationsausschusses der Münchner CSU werden islamkritische Redebeiträge von Offman regelmäßig unterbrochen, abgewürgt oder komplett unterbunden. Hochbedenkliche und für die Sicherheit Deutschlands brisante Fakten zu Imam Idriz wurden und werden bis heute von ihm als "Diffamierung" heruntergespielt. [2] [3] [4]
3. Offman äußert sich im März 2013 zur linksextremen und jahrelang vom Verfassungsschutz beobachteten "A.i.d.a.": "Er habe das Anprangern von A.i.d.a. schon immer für einen Fehler gehalten." Gleichzeitig spricht er den Leuten von "Firm" Mut zu: "…denn die Arbeit gegen rechts sei nicht ungefährlich." [5]
4. Um ein demokratisch legitimiertes Bürgerbegehren zu torpedieren oder ganz zu verhindern exponiert sich Offman als CSU-Stadtrat. Er äußert sich in diesem Zusammenhang: [6] [8] [9]
  • "Ein Bürgerbegehren gegen eine Religion ist eine Schande für unsere Stadt"


Vorwürfe


  • Anstiftung zu antidemokratischen Verhalten
  • Diskriminierung und Diffamierung von Andersdenkenden
  • Gefährdung der öffentlichen Ordnung
  • Grundgesetzfeindliche Bestrebungen
  • Lobbyarbeit für eine faschistische Ideologie
  • Lobbyarbeit für Linksfaschisten
  • Nötigung und Beihilfe zur Nötigung § 240 und § 27 StGB
  • Verharmlosung einer faschistischen Ideologie
  • Verleumdung § 187 StGB
  • Volksverhetzung § 130 StGB
  • Zusammenarbeit mit Linksfaschisten



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Beschlagnahme und Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder mit den Straftaten erworbenenen Vermögenswerte zum Wohle des Deutschen Volkes
  • Entzug aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen Auszeichnungen, Ehrungen und Preisgeldern
  • Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen finanziellen Ansprüchen und Pensionen
  • Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahre


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Marian Offman und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [10]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Marian Offman und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [11]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


Quellen



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