Okt 16, 2025





      

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Akte Ruprecht Polenz



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Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Polenz, Ruprecht
Geburtsdatum 26. Mai 1946
Geburtsort Denkwitz/Bautzen
Ausbildung Jura-Studium
Partei CDU seit 1974



Aufgefallen als

Islam-Lobbyist, Terrorunterstützer, Anti-Demokrat, Volksverhetzer

Registriert unter

Berufsverbrecher Faschisten Islam-Lobbyisten Korrupte Subjekte

Landesverräter Linker Abschaum Terrorunterstützer Volksverhetzer




Einlassungen


1. Die Türkei gehört in die EU: "Ich werbe dafür, dass die Türkei eine faire Chance bekommt, Mitglied der Europäischen Union zu werden." [1]
2. Zum Freispruch von Geert Wilders: "Ob die 'Welt' das Urteil auch so kommentiert hätte, wenn Wilders sich in gleicher Weise gegenüber Juden und dem Judentum geäußert hätte, wie er es gegenüber dem Islam und Muslimen getan hat?" [2] [3] [4] [5]
3. Um das Gift aus der gegenwärtigen Diskussion zu nehmen, sollten die Kirchen "als Leumund bürgen", wenn der Islam als politische gewaltsame Ideologie diffamiert werde. [6]

Ein "beträchtlicher Teil" der Deutschen spreche dem Islam ab, eine Religion zu sein, <...> "In Diskussionen um Moscheen oder Religionsunterricht bezeichnen sie ihn als politische Ideologie oder als faschistisch." Die Kirchen sollten sich daher als "Leumundsbürgen" für die dritte Weltreligion einsetzen. [7]

4. Journalisten und Politiker müssten sich der Gefahren bewusst sein, wenn von einer ganzen Weltreligion ein "konfrontatives Bild" gezeichnet werde, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandradio Kultur. "Wenn sich das in Köpfen festsetzt, dann ist ein Konflikt mit 1,3 Milliarden Muslimen auf dieser Welt letztlich das Ergebnis." [8] [9]
5. Kein CDU-Bürgermeister werde mehr in einer Großstadt gewählt, wenn er sich nicht um seine türkischstämmigen Wähler bemühe. [10]
6. Polenz trifft sich (heimlich?) in Genf mit Vertretern der - juristisch von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung klassifizierte - Terrororganisation Hamas. [11] [12] [13] [14] [15] Er wollte "ausloten, welche Flexibilität bei Hamas besteht", die Bedingungen der EU zur Aufnahme von Gesprächen zu erfüllen.
7. Polenz über Islamkritiker = Nationalsozialisten = Nazis:
  • "... weil sie antisemitisches Gedankengut verbreiten ..." [16] [17]
  • "... und es ist allerdings hier auch zu beobachten, dass manche sich sozusagen zur Tarnung zu 150 prozentigen Freunden Israels gerieren, weil sie dann ja per definitionem keine Rechtsradikalen mehr sein können ..."
  • "... und weil sie dann umso ungehinderter ihre Hetze gegen Muslime vom Stapel lassen können, das ist das, worum es geht ..."
  • "... und es geht eben auch darum, diesen Hass und diese Fremdenfeindlichkeit und diesen Hass ..........."
  • "... der heute sich vor allem auch gegen Muslime und gegen den Islam richtet, der nichts mehr mit Religionskritik zu tun hat ..." [18] (0:45 - 1:45)


Vorwürfe


  • Aktiver Wegbereiter für die Islamisierung Europas
  • Diffamierung Andersdenkender
  • Lobbyarbeit für eine fremde Macht
  • Missachtung des Wählerwillens
  • Volksverhetzung § 130 StGB
  • Zusammenarbeit mit Antisemiten und Feinden des israelischen Volkes
  • Zusammenarbeit mit einer extremistischen Vereinigung



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Beschlagnahme und Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder mit den Straftaten erworbenenen Vermögenswerte zum Wohle des Deutschen Volkes
  • Entzug aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen Auszeichnungen, Ehrungen und Preisgeldern
  • Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen finanziellen Ansprüchen und Pensionen
  • Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahre


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Ruprecht Polenz und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [19]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Ruprecht Polenz und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [20]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


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