- Amtsmissbrauch
- Anstiftung zum Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz [2]
- Antidemokratische Gesinnung
- Aufruf und Anstiftung zur Gewalt gegen Andersdenkende
- Beihilfe zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 und 7 des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs und gemäß der Resolution 260 der UN von 1948) [3] und gemäß der Resolution 260 der UN von 1948) [4] [5] [6] [7] [8]
- Beleidigung/Volksverhetzung § 185 und § 130 StGB
- Bewusste Täuschung/Verschleierung
- Diffamierung, Beschimpfung, Verleumdung Andersdenkender
- Falschaussage im Amt
- Falsche Tatsachenbehauptungen [9]
- Falsche Verdächtigung § 164 StGB
- Fälschung von Berichten/Statistiken zum Nachteil Deutschlands
- Fürsprache für eine Gesinnungsdiktatur
- Kollaboration mit Menschenrechtsverletzern
- Kriminalisierung von Grundrechten
- Lobbyarbeit für die faschistische Terrororganisation "Anti"-Fa
- Lobbyismus für eine faschistische Ideologie
- Missachtung der Bürgerrechte
- Mitglied in einer kriminellen Vereinigung
- Politische Verdächtigung § 241a StGB
- Üble Nachrede § 186 StGB
- Verharmlosung des Linksextremismus
- Verunglimpfung und Beleidigung Andersdenkender
- Volksverhetzung § 130 StGB
- Vorsätzliche Verletzung des Amtseides [10]
Vorläufiger Strafantrag
Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.
- Beschlagnahme und Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder mit den Straftaten erworbenenen Vermögenswerte zum Wohle des Deutschen Volkes
- Entzug aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen Auszeichnungen, Ehrungen und Preisgeldern
- Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen finanziellen Ansprüchen und Pensionen
- Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahre
Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers
Notwehrrecht
Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Herbert Reul und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [11]
Rechtfertigender Notstand
Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Herbert Reul und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [12]
Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg
Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.
Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)
|