Okt 16, 2025





      

Suchen

Akte Hans-Werner Riehe



O P Q R S T U

Kategorien

<<

Riedel, Katja

>>

Rinderspacher, Markus




Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Riehe, Hans-Werner
Geburtsjahr 1952



Aufgefallen als

Gesinnungs"richter", Volksverräter

Registriert unter

Deutschfeindliche Juristen Gesinnungs"richter" Korrupte Subjekte Linker Abschaum

Volksverräter




Einlassungen


1. Gerüstbauer Erdinc S., damals 17 Jahre alt, schlug an Weiberfastnacht 2007 Familienvater Waldemar W. (44) mit solcher Wucht gegen den Kopf, dass dieser rücklings gegen eine Telefonzelle stürzte. Stirnknochen gebrochen, Schädel aufgerissen! Waldemar W. lag einen Monat im Koma. Der ehemalige Ford-Vorarbeiter ist bis heute zu 60 Prozent behindert, kann nicht mehr arbeiten, sein Sprachvermögen ist für immer eingeschränkt.

Riehe urteilt am 28. Mai 2008: "Der Angeklagte ist der schweren Körperverletzung schuldig. Die Verhängung einer Jugendstrafe bleibt vorbehalten." [1]

Fazit: Kein Gefängnis, keine Geldstrafe, keine Sozialstunden für den Täter!

Nur 26 Tage nach dem migrantenfreundlichen und rechtsbeugenden Urteil suchte an einer Haltestelle Erdinc S. Streit und schlug einen Mann zu Boden. Der kam mit schweren Augenverletzungen in eine Klinik.

Im Januar 2009 griff Erdinc S. erneut grundlos zwei Männer am Deutzer Bahnhof in Köln an, schlug und biss sie klinikreif. [2]


Vorwürfe


  • Begünstigung schwerer Straftaten
  • Gefährdung der öffentlichen Ordnung
  • Missachtung des Grundgesetzes
  • Verdacht auf Rechtsbeugung (Migrantenbonus) § 339 StGB



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Entzug aller mit der Tätigkeit verbundenen Ansprüche und Pensionen
  • Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahre


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Hans-Werner Riehe und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [3]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Hans-Werner Riehe und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [4]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


Page Actions

Group & Page