Okt 16, 2025





      

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Akte Wolfgang Albers



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Albiez, Peter




Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Albers, Wolfgang
Geburtsdatum 12. Dezember 1955
Geburtsort München
Ausbildung Jura-Studium



Aufgefallen als

Skrupelloser Berufsverbrecher, Linksextremist, Volksverhetzer, Landesverräter

Registriert unter

Berufsverbrecher Extremisten Landesverräter Linker Abschaum

Linksextremisten Volksverhetzer

weitere Daten


Einlassungen


1. Albers ist als Polizeipräsident verantwortlich für steigende Kriminalität und sinkender Aufklärungsquote während seiner Amtszeit in Bonn. Er zeigte stattdessen trotz Neutralitätspflicht Sympathien für Linksextremisten beim "Kampf gegen Andersdenkende" und ermöglichte durch Tatenlosigkeit das Anwachsen der Salafistenszene in Bonn. [1] [2] [3] [4] [5]
2. Polizeipräsident Albers äußert "Verständnis für alle, denen angesichts der aktuellen Bundesthematik ,Rechtsterrorismus' ein rechtsgerichteter Aufzug in Kalk ein Dorn im Auge ist". [6] [7]
3. Als Bonner Polizeipräsident sieht Albers trotz anderslautender Berichte des Landeskriminalamtes über das "islamistisch-terroristischen Spektrum" "lediglich einen kleinen harten Kern im unteren zweistelligen Bereich als tatsächlich gewaltbereit an" [8]
4. Auf Initiative des Vorstandsmitgliedes eines Deutsch-Türkischen Vereins organisiert Polizeipräsident Albers eine Werbeveranstaltung für türkische/moslemische Eltern und Jugendliche zur vermehrten Anwerbung türkischer/moslemischer Schulabgänger zum Polizeiberuf.

Bei dieser Anwerbeinitiative begleiteten Beamte des Polizeipräsidiums Köln mit "Migrationshintergrund" sowie die "Kontaktbeamten muslimischer Institutionen" der Behörde die Veranstaltung in türkischer Sprache. Die Veranstaltung wurde in türkischer Sprache durchgeführt! [9]


Vorwürfe


  • Anstiftung zu antidemokratischen Verhalten
  • Bewusste Täuschung
  • Diffamierung Andersdenkender
  • Diskriminierung aller sonstigen Einwanderergruppen
  • Gefährdung der öffentlichen Ordnung
  • Geistiger Brandstifter und politisch mitverantwortlich für den Anschlag von Oslo am 22.07.2011
  • Instrumentalisierung der Opfern von Gewaltverbrechen für politische Zwecke
  • Lobbyarbeit für eine faschistische Ideologie
  • Lobbyarbeit für Linksfaschisten
  • Lüge/Verharmlosung [10]
  • Staatsfeindliche Aktivitäten
  • Volksverhetzung § 130 StGB



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Entzug aller mit der Tätigkeit verbundenen Ansprüche und Pensionen
  • Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Wolfgang Albers und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [11]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Wolfgang Albers und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [12]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


Quellen



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