Okt 16, 2025





      

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Akte Thomas Babucke



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Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Babucke, Thomas
Geburtsdatum 14. Oktober 1965
Ausbildung Jura-Studium



Aufgefallen als

Korrupter und deutschfeindlicher "Richter", Volksverräter, Skrupelloser Berufsverbrecher

Registriert unter

Berufsverbrecher Deutschfeindliche Juristen Korrupte Subjekte Volksverräter

weitere Daten


Einlassungen


1. Der Richter deckt eine offensichtliche Entmietung im Räumungsverfahren, damit ein Spekulant die Wohnung gewinnbringend verkaufen kann
  • Er beugt das Recht durch Ignorierung des Tatbestandes
  • Im Verfahren deckt er den Anwalt des Immobilienspekulanten beim Prozessbetrug
  • Wirkt im Sinne des Immobilienspekulanten auf den Kläger ein, um das Verfahren zu Gunsten des verklagten Spekulanten zu beenden


Vorwürfe


  • Rechtsbeugung zum Nachteil eines Deutschen § 339 StGB
  • Behinderung der Strafverfolgung
  • Amtsmissbrauch



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Beschlagnahme und Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder mit den Straftaten erworbenenen Vermögenswerte zum Wohle des Deutschen Volkes
  • Entzug aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen Auszeichnungen, Ehrungen und Preisgeldern
  • Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen finanziellen Ansprüchen und Pensionen
  • Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahre
  • Verbot der Ausübung des Berufes oder der Tätigkeiten, welche mit den Straftaten in Verbindung stehen


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Thomas Babucke und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [1]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Thomas Babucke und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [2]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


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