Okt 16, 2025





      

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Akte Klaus Bade



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Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Bade, Klaus
Geburtsdatum 14. Mai 1944
Geburtsort Sierentz (Elsass)
Ausbildung Studium
Staatsangehörigkeit Französische Republik



Aufgefallen als

Volksverhetzer, Islam-Lobbyist

Registriert unter

Islam-Lobbyisten Volksverhetzer Volksverräter

weitere Daten


Einlassungen


1. "Unterschiede haben wesentlich mit sozialen Milieus, mit Bildung beziehungsweise Ausbildung und gar nichts mit der Glaubenszugehörigkeit zu tun." [1]
2. "Ich sehe keine Integrationsmisere in Deutschland.''' Wie der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration in seinem aktuellen Jahresgutachten gezeigt hat, verläuft Integration in Deutschland sehr viel erfolgreicher, als es die Desintegrationspublizistik glauben machen will, auch im internationalen Vergleich." [2]
3. "Die in Deutschland geborene Zuwandererbevölkerung der zweiten und dritten Generation erzielt in fast allen Bereichen, sei es Bildung oder Arbeitsmarkt, deutlich bessere Ergebnisse als ihre Eltern und Großeltern." [3]
4. Bade über kritische Publizisten: Diese Autoren seien "als Aufklärer getarnte Brandstifter und Friedensbrecher in der Einwanderungsgesellschaft" [4]


Vorwürfe


  • Diffamierung Andersdenkender
  • Führender Organisator der Asyl-Industrie
  • Lüge/Verschleierung [5]
  • Volksverhetzung § 130 StGB



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Klaus Bade und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [6]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Klaus Bade und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [7]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


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