Okt 16, 2025





      

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Akte Sebastian Bührmann



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Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Bührmann, Sebastian
Geburtsdatum 06. Juni 1964
Ausbildung Jura-Studium



Aufgefallen als

Skrupelloser Berufsverbrecher, Gesinnungs"richter", Linksextremist

Registriert unter

Berufsverbrecher Extremisten Gesinnungs"richter" Linker Abschaum

Linksextremisten Volksverräter

weitere Daten


Einlassungen


1. Nachdem eine Gruppe von sogenannten "Südländern" in Oldenburg geplant und vorsätzlich einen jungen, 25 jährigen Deutschen mit Fußtritten und Schlägen ermorden wollten, urteilt beim gerichtlichen Strafverfahren der Vorsitzende Richter Bührmann über den Hauptangeklagten:
  • "Der Täter war überdreht und stark alkoholisiert"
  • "Wir gehen von einem Augenblicksversagen aus."
  • "Zu kurz, um bewusst den Entschluss des Tötens zu fassen."

Nach Überzeugung Bührmanns wollte sich der Angeklagte nur beweisen und das Opfer war einfach nur "zur falschen Zeit am falschen Ort"! Trotz klar erkennbarer Tötungsabsicht verurteilte Bührmann den Haupttäter nur wegen "Gefährlicher Körperverletzung" zu 5 Jahren Haft. [1] [2] [3] [4]


Vorwürfe


  • Gefährdung der öffentlichen Ordnung
  • Rassismus gegen Deutsche/Deutschfeindlichkeit
  • Verdacht auf Rechtsbeugung (Migrantenbonus) § 339 StGB
  • Verhöhnung der Opfer einer schweren Straftat
  • Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3 Abs. 1 [5]



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Beschlagnahme und Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder mit den Straftaten erworbenenen Vermögenswerte zum Wohle des Deutschen Volkes
  • Entzug aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen Auszeichnungen, Ehrungen und Preisgeldern
  • Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen finanziellen Ansprüchen und Pensionen
  • Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahre
  • Verbot der Ausübung des Berufes oder der Tätigkeiten, welche mit den Straftaten in Verbindung stehen
  • Aberkennung der Bürgerrechte


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Sebastian Bührmann und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [6]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Sebastian Bührmann und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [7]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


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