Jan 29, 2026





      

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Akte Achim Bühl



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Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Bühl, Achim
Geburtsjahr 1956
Geburtsort Iserlohn
Ausbildung Promotion



Aufgefallen als

Pseudowissenschaftler, Islam-Lobbyist, Volksverhetzer, Volksfeind

Registriert unter

Islam-Lobbyisten Korrupte Subjekte Landesverräter Propaganda-Stricher

Propagandisten Pseudowissenschaftler Volksverhetzer




Einlassungen


1. "... dass es sich bei sogenannten "Ehrenmorden" um eine Praxis handelt, die in keiner Weise mit der Theologie des Islam begründet werden kann, ja dass das Tötungsverbot gerade eine der großen Gemeinsamkeiten der drei abrahamitischen Religionen darstellt, all das interessiert sie [die Kritiker] nicht. [1]
2. Bühl zu Islamkritik:
  • "Sie zeigt sich in der Ausgrenzung des mit negativen Bildern konstruierten Anderen, der als Vertreter einer bedrohlichen Fremdgruppe erscheint, wobei großer Wert auf die Betonung der Ungleichwertigkeit der Muslime und der Betrachtung der 'eigenen Kultur' als 'höherwertig' gelegt wird." [2]
  • "Diese entsoziologisierende Methode als zentrales Kernelement der Islamfeindlichkeit ist mittlerweile durch Necla Keleks Arbeiten sattsam bekannt." [3]
  • "Wer den Islam wie Frau Kelek monolithisiert, ihm die prinzipielle Fähigkeit zur Veränderung abspricht, ihn darstellt, als habe er keine gemeinsamen Ziele und Werte mit anderen Kulturen <...>, ihn präsentiert, als sei er eine politische Ideologie und keine Religion, kritisiert den Islam nicht, nein es sind u.a. die seit den "Kreuzzügen" bekannten klassischen Stereotype der Islamfeindlichkeit, ..." [4]
  • Gleichsetzung von Kritik mit Judenfeindlichkeit der Nationalsozialisten [5] [6]
3. "Was Sarrazin in seinem Buch ’Deutschland schafft sich ab’ sagt, ist nicht neu", <…> "Neu ist jedoch die Verbindung der Islamfeindlichkeit mit Thesen der Eugenik (Vorläufer und Grundlage der nationalsozialistischen Rassenhygiene) und des Antisemitismus" [7]


Vorwürfe


  • Diffamierung Andersdenkender
  • Geschichtsfälschung
  • Lobbyarbeit für eine faschistische Ideologie
  • Lüge/Verharmlosung [8]
  • Relativierung von Verbrechen der Nationalen Sozialisten



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Beschlagnahme und Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder mit den Straftaten erworbenenen Vermögenswerte zum Wohle des Deutschen Volkes
  • Entzug aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen Auszeichnungen, Ehrungen und Preisgeldern
  • Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen finanziellen Ansprüchen und Pensionen
  • Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahre
  • Verbot der Ausübung des Berufes oder der Tätigkeiten, welche mit den Straftaten in Verbindung stehen


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Achim Bühl und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [9]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Achim Bühl und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [10]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


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