Okt 16, 2025





      

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Akte Stephan Harbarth



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Harms, Florian




Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Harbarth, Stephan
Geburtsdatum 19. Dezember 1971
Geburtsort Heidelberg
Ausbildung Jura-Studium
Partei CDU



Aufgefallen als

Korrupter Volksverräter, Kommunisten-Abschaum, Dummschwätzer, Corona-Faschist, Migranten-Lobbyist, Globalisten-Vertreter

Registriert unter

Berufsverbrecher Corona-Faschisten Deutschfeindliche Juristen Korrupte Subjekte

Landesverräter Linker Abschaum Menschenrechtsverbrecher Volksverräter




Vorwürfe


  • Beihilfe zum Massenmord durch Massen-Genexperimente
  • Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschenrechte
  • Beihilfe zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 und 7 des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs und gemäß der Resolution 260 der UN von 1948) [1] und gemäß der Resolution 260 der UN von 1948) [2] [3] [4] [5] [6]
  • Beihilfe zur Nötigung § 240 und § 27 StGB
  • Erfüllungsgehilfe einer kriminellen Vereinigung
  • Förderung und Duldung illegaler Einwanderung
  • Fürsprache für eine Gesinnungsdiktatur
  • Kollaboration mit Menschenrechtsverletzern
  • Missachtung des Grundgesetzes
  • Missachtung und Verstoß gegen den Nürnberger Kodex [7]
  • Rechtsprechung nach marxistischer/faschistischer Ideologie
  • Verfolgung und Unterstützung faschistoider Europa-Pläne
  • Vorsätzliche Verletzung des Amtseides [8]
  • Zusammenarbeit mit kriminellen Vereinigungen



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Beschlagnahme und Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder mit den Straftaten erworbenenen Vermögenswerte zum Wohle des Deutschen Volkes
  • Entzug aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen Auszeichnungen, Ehrungen und Preisgeldern
  • Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen finanziellen Ansprüchen und Pensionen
  • Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahre


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Stephan Harbarth und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [9]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Stephan Harbarth und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [10]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


Fakten


Die Akte Stephan Harbarth (kla.TV)


Quellen



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