Okt 16, 2025





      

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Akte Franz Schulz



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Steckbrief

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Name    Schulz, Franz
Geburtsdatum 1. August 1948
Geburtsort Aschaffenburg
Beruf Fotolithograf
Ausbildung Promotion
Partei Bündnis90/Die Pädophilen seit 1990



Aufgefallen als

Korrupter Volksverräter, Linksfaschist, Kommunisten-Abschaum, Terroristen-Unterstützer, Islam-Lobbyist, "Asyl"-Lobbyist

Registriert unter

Asyl-Lobbyisten Berufsverbrecher Faschisten Islam-Lobbyisten

Korrupte Subjekte Landesverräter Linker Abschaum Linksfaschisten

Terrorunterstützer Volksverhetzer Volksverräter




Einlassungen


1. Verhinderung einer Wahlveranstaltung in der Eigenschaft als Bezirksbürgermeister in Friedrichshain-Kreuzberg mit Hilfe von Linksfaschisten [1] [2] [3] [4] [5]
2. Schulz und die Hausbesetzerszene:

"<...> Die linke Szene saß mit mir am runden Tisch, wo wir über das Projekt gesprochen haben" [6] [7] [8]

3. "<…> Man sollte also auch Arabern ihre Parallelgesellschaft gönnen." [9]
4. Schulz zur Deutschenfeindlichkeit:

"Das Thema ist übertrieben, <...>. Es existiert auch umgekehrt. <…> Das Problem ist aber eher, dass wir eine zunehmend hofartige islamophobe Kultur in Deutschland haben. Ich denke, dass das Problem in Friedrichshain-Kreuzberg existiert, aber nicht alarmierend ist." [10]

5. Schulz zur gescheiterten Multi-Kulti-Gesellschaft:

"Nein, das ist völliger Unsinn. <…> Multikulturalismus ist ein Prozess, es ist notwendig sich Regeln zu vergewissern und sie zu verändern." [11]

6. Schulz zum demokratischen Volksentscheid (Minarett-Initiative) in der Schweiz:

"Unglaublich, wie man im 21. Jahrhundert mitten im Herzen Europas die Religionsfreiheit kaputtmachen will." [12]

7. Schulz zu einem umstrittenen Moscheebau:

"Das Baurecht kennt keinen Gesinnungsparagraphen" (Anm: Es sei denn, es geht gegen "Rechts") [13]


Vorwürfe


  • Diffamierung Andersdenkender
  • Lobbyarbeit für eine fremde Macht
  • Missachtung des Grundgesetzes
  • Rechtfertigung von Deutschenfeindlichkeit
  • Relativierung grundgesetzfeindlicher Bestrebungen
  • Verhöhnung deutscher Kriminalitätsopfer durch den Multikulti-Wahn
  • Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 8 [14]
  • Verstoß gegen das Versammlungsgesetz § 21 VersG
  • Zusammenarbeit mit Linksfaschisten



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Beschlagnahme und Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder mit den Straftaten erworbenenen Vermögenswerte zum Wohle des Deutschen Volkes
  • Entzug aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen Auszeichnungen, Ehrungen und Preisgeldern
  • Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen finanziellen Ansprüchen und Pensionen
  • Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahre


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Franz Schulz und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [15]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Franz Schulz und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [16]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


Quellen



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