Okt 16, 2025





      

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Akte Udo Steinbach



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Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Steinbach, Udo
Geburtsdatum 30. Mai 1943
Geburtsort Pethau
Ausbildung Promotion



Aufgefallen als

Islam-Lobbyist, Geschichtsfälscher, Pseudo-Wissenschaftler, Volksfeind

Registriert unter

Geschichtsfälscher Islam-Lobbyisten Korrupte Subjekte Propaganda-Stricher

Propagandisten Pseudowissenschaftler




Einlassungen


1. Hilfreich wäre schon, wenn der Islam nicht beständig in einem "schrägen Licht" dargestellt werde, fokussiert auf "Ehrenmorde", die mit dem Islam nichts zu tun (haben), auf Kopftuchdebatten oder Jugendkriminalität. [1]
2. "Wir können aber eine Religion nur an der Gesamtheit der Verkündigung ihres Gründers messen. Und da zeigt sich, dass Gewalt nur ein schmales Stück der Überlieferung ausmacht, dass es aber gleichzeitig vom Propheten Mohammed großartige Aufrufe zum Frieden und zur Achtung der Menschen voreinander gibt." [2]
3. Frage an Steinbach: Der Islam und das Grundgesetz sind also vereinbar?
Antwort von Steinbach: Unbedingt! [3]
4. "Die extremistisch islamische Seite spricht vom Dschihad, ein Begriff der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen in der Frühzeit des Islam." [4]
5. "Denn von allen Ängsten gegenüber dem Islam ist die vor der Ausbreitung am größten: Der Islam wolle die Weltherrschaft. Europa sei auf diesem Weg so etwas wie der erste Schritt. Doch das sind Klischees." [5]
6. "Der Iran ist kein Schurkenstaat, das ist eine grobe Vereinfachung, die natürlich eine Belastung für die Politik darstellt." [6]
7. "Der Islamismus ist eine Auslegung der Religion, das ist völlig klar. Die Auslegung der islamischen Religion von Seiten einer Minderheit. Vergessen wir dieses Problem mal ganz einfach." [7]
8. "Ich bin definitiv nicht der Ansicht, dass es sich bei Hamas um eine Terrororganisation handelt." [8]
9. "Meines Wissens nach hat es in den 90er Jahren nicht einen einzigen Anschlag gegeben, an dem die Hamas beteiligt gewesen wäre." [9]
10. "Dieses Bild vom Irren von Teheran ist ein Zerrbild, das ausblendet, dass Herr Ahmadinedschad sehr erfolgreich populistisch zu agieren vermag …" [10]


Vorwürfe


  • Falsche Tatsachenbehauptungen [11]
  • Lobbyarbeit für den politischen Islam
  • Lüge/Bewusste Täuschung [12]
  • Verharmlosung einer faschistischen Ideologie



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde. Der Antrag gilt über den Tod des Subjektes hinaus, Vermögensstrafen sind generationsübergreifend!

  • Entzug aller mit der Tätigkeit verbundenen Ansprüche und Pensionen
  • Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahre


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Udo Steinbach und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [13]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Udo Steinbach und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [14]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


Quellen



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