Okt 16, 2025





      

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Akte Paul (Pawel) Ziemiak



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Steckbrief

Mitarbeiten


Name    Ziemiak, Paul (Pawel)
Geburtsdatum 6. September 1985
Geburtsort Stettin (Polen)
Beruf Ohne
Partei CDU seit 2001



Aufgefallen als

Volksverhetzer, Steuerschmarotzer, Hochstapler, Linker Abschaum

Registriert unter

Berufsverbrecher Hochstapler Linker Abschaum Steuerschmarotzer

Volksverhetzer




Einlassungen


1. Der linke Hochstapler Ziemiak kann das Ergebnis der Landtagswahl in Thüringen 2020 deshalb nicht akzeptieren, weil seine kommunistischen Gesinnungsfreunde um den bisherigen Amtsinhaber Ramelow, mit Hilfe der AfD abgewählt wurden.

Um das Ergebnis der Wahl durch Neuwahlen rückgängig zu machen, diffamiert er den Thüringer AfD-Chef Höcke als Nazi (Nationaler Sozialist), wohlwissend, dass die AfD keine sozialistische Partei ist. Erwünscht und akzeptabel ist dagegen für Ziemiak eine Regierung unter Leitung des Kommunisten Ramelow, der nicht nur Chef der Thüringer Mauermörderpartei, sondern gerade er ein Vertreter und Verfechter einer sozialistischen Diktatur ist. [1] [2] [3]


Vorwürfe


  • Beleidigung § 185 StGB
  • Eingriff in demokratische Wahlen und damit offener Wahlbetrug
  • Politische Verdächtigung § 241a StGB
  • Volksverhetzung § 130 StGB



Vorläufiger Strafantrag

Der Strafantrag dient als Vorschlag für die kommenden Tribunale, nachdem der Rechtsstaat wieder hergestellt wurde.

  • Beschlagnahme und Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder mit den Straftaten erworbenenen Vermögenswerte zum Wohle des Deutschen Volkes
  • Entzug aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen Auszeichnungen, Ehrungen und Preisgeldern
  • Einziehung aller mit der Tätigkeit und/oder den Straftaten verbundenen finanziellen Ansprüchen und Pensionen
  • Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren


Rechtlich gesicherte Handlungsspielräume des Bürgers

Notwehrrecht

Unabhängig von zukünftigen Rechtsfolgen für Paul (Pawel) Ziemiak und Mittätern, besteht bereits jetzt schon für jeden Bürger das Recht auf Notwehr!! Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. [4]

Rechtfertigender Notstand

Wer eine Straftat begeht, um damit eine von Paul (Pawel) Ziemiak und Mittätern ausgehende Gefahr, z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf deswegen nicht bestraft werden. Voraussetzung ist, dass seine Tat zur Gefahrenabwehr angemessen, also verhältnismäßig war. Geregelt ist dies z.B. in § 34 StGB. [5]

Hinweis: Kriegsrecht und asymetrischer Krieg

Die Geschäftsführung der BRiD hat nun im Jahr 2022 offen und unverhohlen den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krieg gegen das Deutsche Volk eingeleitet. Zusätzlich haben diese skrupellosen Berufsverbrecher mit der ersten Lieferung von schweren Waffen in die Ukraine gegen Russland die deutsche Kapitulation von 1945 gebrochen. Das Deutsche Reich, vertreten durch das Deutsche Volk befindet sich mit dem Bruch der deutschen Kapitulationsvereinbarung automatisch wieder im Krieg mit Russland. (Teil- und Gesamtkapitulationen) Für das Deutsche Volk gelten somit ab sofort alle Mittel und Möglichkeiten zur Notwehr und zum Rechtfertigenden Notstand im Rahmen eines asymetrischen Krieges gegen die Täter und Mittäter der Geschäftsführung der BRiD.

Prof. Schachtschneider über das Widerstandrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG (Ausschnitt)


Quellen



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